Das Gebäude befindet sich im Stadtteil Sellerhausen-Stünz. Die Immobilie wurde um das Jahr 1900 errichtet. Es handelt sich um einen Etagenwohnbau mit plastisch bewegter Fassadengliederung, weitestgehend original, künstlerisch, baugeschichtlich und städtebaulich von Bedeutung. Das Objekt ist zurzeit noch unsaniert und wird in den Jahren 2019/2020 saniert und modernisiert.
Wenn die ersten Sonnenstrahlen auf die Dächer der historischen Stadt leuchten und die Knospen sprießen, kann dieses Leben auch wahrgenommen werden. Die unzähligen Parks werden bevölkert, man lässt es sich wieder gut gehen und das beliebteste Verkehrsmittel der Leipziger - das Fahrrad - wird wieder aus dem Keller geholt. Neben dem kulturellen Aspekt, der diese Stadt so lebenswert macht, ist es vor allem der Auwald mit seinem naturnahen Charakter, der entschleunigt und den Leipziger zur Ruhe finden lässt.
Zwischen der Torgauer Straße, der Theodor-Heuss Straße und dem Volkshain Stünz mit seinen Kleingartenanlagen erstreckt sich der Ortsteil Sellerhausen-Stünz wie eine Oase. Über die Torgauer Straße besteht eine schnelle Anbindung an die A 14 in Richtung Dresden und zum Schkeuditzer Kreuz in Richtung Berlin, München und Magdeburg. Die Wurzner und Dresdner Straße führen in das Stadtzentrum. An der Kreuzung Eisenbahn- und Portitzerstaße gelangt man schnell zu einer S-Bahn-Verbindung. Das Stadtzentrum kann in 20 Minuten erreicht werden. Bei einem Fußweg von max. 15 Minuten ergeben sich zahlreiche Gelegenheiten zum Einkaufen, für Arztbesuche oder gemeinsame Freizeitgestaltungen. Auch Kindertagesstätten, Schulen und Sportvereine sind in direkter Nähe und sprechen für eine familienfreundliche Umgebung.
Änderungen
Änderungen bleiben vorbehalten, soweit diese erst im Rahmen der Sanierung als erforderlicherkannt werden und die Veränderungen keine Wertminderung darstellen. Die Maße in den Zeichnungen können sich in der Ausführungsplanung aus technischen Gründen ändern (z.B. wegen zusätzlicher Installationsschächte, Verkleidungen, etc.). Änderungswünsche, was die Bemusterung der Sanitärausstattung, Bodenbeläge, und Fliesen anbetrifft, sind im Kaufvertrag zu vereinbaren und müssen über Mehrkosten vom Käufer getragen werden. Änderungen infolge behördlicher Auflagen und bautechnischer Maßnahmen bleiben vorbehalten, desgleichen die Verwendung anderer Baustoffe, soweit diese keine Wertminderung herbeiführen.