Die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen, steht nicht jedem offen. Um sich privat zu versichern, musst du zu einer bestimmten Gruppe von Personen gehören, die von der Versicherungspflicht befreit sind. Diese Befreiung von der Versicherungspflicht bedeutet jedoch nicht, dass du keine Krankenversicherung benötigen. Stattdessen hast du die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Absicherung.
Folgende Personengruppen können eine private Krankenversicherung abschließen:
Die Dauer deiner Lohnfortzahlung beträgt maximal sechs Wochen bzw. 42 Tage ab dem ersten Tag der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Sollte die Erkrankung, auch nach diesem Zeitraum fortbestehen, hast du als gesetzlich Versicherter Anspruch auf Krankengeld. Selbstständige und Freiberufler erhalten in der Regel überhaupt keine Lohnfortzahlung. In jedem Fall ist das Krankengeld, das du von deiner gesetzlichen Kasse bekommst, deutlich geringer als dein letztes Gehalt. Umso wichtiger ist es, diese Lücke zu schließen. Sichere, mit einem kleinen monatlichen Aufwand, dich und deine finanzielle Existenz rechtzeitig und umfassend ab.
Viele Patienten suchen nach Alternativen zur Schulmedizin und haben mit Heilpraktikern sehr gute Erfahrungen gemacht. Zwar bieten manche gesetzliche Krankenkassen mittlerweile Zusatzleistungen für homöopathische Behandlungen an, sie übernehmen jedoch nur einen minimalen Teil der Aufwendungen. Den Großteil der Behandlungskosten für Heilpraktikerleistungen musst du selbst übernehmen. Mit einer privaten Ergänzungsversicherung hast du jedoch die Möglichkeit, deine eigenen Kosten zu senken und höhere Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Seit dem Jahr 2004 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten für Brillen oder andere Sehhilfen wie z.B. Kontaktlinsen. Auch im Hilfsmittelbereich gibt es viele Leistungen, die nicht oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden und du deinen finanziellen Beitrag alleine leisten musst. Mit einer Zusatzversicherung kannst du diese Mehrbelastung abfedern und so die Kosten für Brillen oder andere Sehhilfen sowie Hilfsmittel absichern.
Zwei Drittel aller Kinder sind von Zahnfehlstellungen betroffen, sodass eine Kieferregulierung im Laufe des Heranwachsens erforderlich wird. Dabei wird von der gesetzlichen Krankenversicherung in unterschiedliche Stärken der Zahnfehlstellung unterschieden und bereits ab einem Stärkegrad von KIG 2 keine Behandlungskosten mehr übernommen. So können schnell Kosten von bis zu 5.000 € entstehen. Zahnzusatzversicherungen bieten aber nicht nur Leistungen für Kieferorthopädie, sondern enthalten auch Leistungen für den Zahnerhalt deiner Kinder und sind somit bereits ab dem 3. Lebensjahr (vollständiges Milchzahngebiss) sinnvoll. Mit einer Zusatzversicherung kannst du dich als Elternteil vor allen finanziellen Lücken schützen und bis zu 100% der Kosten absichern.
Sichern Sie sich rechtszeitig ab. Eine Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen, unabhängig vom Alter. Zwar sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung verbessert worden. Trotzdem reichen Sie nicht, um die Pflegekosten der rund 2,7 Millionen pflegebedürftigen Personen komplett zu decken. Angespartes Vermögen wird daher schnell bei Pflegebedarf aufgebraucht. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten.